Ehrenbürgerschaft des Landes Berlin
Senat
Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung Berlins. Der Senat verleiht es im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus an Persönlichkeiten, die sich in hervorragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben. *Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen.*
Die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger erhalten eine vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterschriebene Ehrenbürgerurkunde, auf der ihre Verdienste angegeben sind. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger dürfen sich von einem Künstler ihrer Wahl für die Galerie der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger im Abgeordnetenhaus porträtieren lassen. Sollten sie bedürftig werden, steht ihnen eine Ehrenversorgung zu. Der Senat lädt die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger zu Bekanntmachungen und Feierlichkeiten als Ehrengäste ein. Außerdem bekommen sie kostenlos eine Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das Amtsblatt Berlins. Die Grabstätten von Berliner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern werden ohne besonderes Anerkennungsverfahren und ohne zeitliche Begrenzung als Ehrengrabstätten des Landes Berlin anerkannt.