Bezirksabzeichen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
Bezirksbürgermeister*in Steglitz-Zehlendorf
Das Bezirksabzeichen soll vorrangig an Personen verliehen werden, die sich um den Bezirk Steglitz Zehlendorf, seine Partnerschaften, Patenschaften, Organisationen im Bezirk oder auch um einzelne Steglitz-Zehlendorfer Bürgerinnen und Bürger in besonders hervorragender Weise über einen längeren Zeitraum, insbesondere auf sozialem, geistigem, wirtschaftlichen, politischen oder sportlichen Gebiet, verdient gemacht haben. Jeder ist berechtigt, Personen zu benennen, die er für würdig hält, das Bezirksabzeichen verliehen zu bekommen. Die Nennung ist an den Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin zu richten und ausführlich zu begründen. Der Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin entscheidet, wem das Bezirksabzeichen verliehen wird. Das Bezirksabzeichen wird in 3 Klassen verliehen: Gold, Silber oder Bronze. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung oder ein Recht zur Anfechtung der Verleihung des Bezirksabzeichens besteht nicht.